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Denkmalschutz und Denkmalpflege in Wiesbaden

Denkmalrechtliche Genehmigung

Für bauliche Maßnahmen - dazuzählen auch Abbrucharbeiten - an oder in einem Kulturdenkmal benötigen Sie grundsätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung. Das gilt auch für Maßnahmen, die die Substanz oder Wirkung eines Kulturdenkmals betreffen.

Haus in Baugerüst
Sanierungsarbeiten an einer Altbau-Villa

Die denkmalrechtliche Genehmigung benötigen Sie unabhängig davon, ob Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung (HBO) benötigen oder nicht. 

Beantragen müssen Sie die denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.


Hinweis

Auch bei Maßnahmen, die seit dem 14. Oktober 2025 (Inkrafttreten der geänderten HBO) baugenehmigungsfrei sind, müssen Sie zuvor eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragen. Dies betrifft den Abbruch von denkmalgeschützten baulichen Anlagen wie beispielsweise:

  • Scheunen
  • Stallgebäuden
  • Remisen
  • Schornsteine
  • sonstigen freistehende Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3.
  • Ausbau von Dachgeschossen


Beratungsangebot

Sprechen Sie daher gerne das Team der Unteren Denkmalschutzbehörde bei Ihren Fragen zum Denkmalschutz an.

Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde

Beratung vereinbaren

Denkmalrechtliche Genehmigung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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