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Die Aufgaben der Wasserbehörde

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als "Wasserbehörde" verantwortlich für wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Aufgaben.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Beratung von Betrieben, privaten Anlagenbetreibern und Bürgerinnen und Bürgern
  • Zulassungen von Anlagen sowie Erteilung von Nutzungsrechten im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Zuständigkeiten
  • Überwachung von Anlagen, Wasserrechten, Gewässern und geschützten Flächen
  • Renaturierung von Gewässern und Hochwasserschutz.

Die wichtigsten Arbeitsfelder sind

  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Reaktion bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erkundung, Sanierung und Überwachung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, landschaftspflegerischen Begleitplänen
  • Reinigungsanlagen für häusliches Abwasser
  • Trinkwassergewinnungsanlagen für private Haushalte und die Wasserschutzgebiete
  • Nutzung des Grundwassers und von Oberflächengewässern
  • Ufer und Überschwemmungsgebiete von Rhein, Main und den Bächen
  • Überwachung, Unterhaltung und Renaturierung der Oberflächengewässer einschließlich Hochwasserschutz.

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wiesbaden.de / Foto: Umweltamt
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